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Nebenkostenservice

Keine Lust mehr auf Papierkram?

Genießen Sie die Vorzüge Ihrer Immobilien, wir übernehmen für Sie sämtliche Abrechnungsarbeiten und regeln den Papierkram.

Rechtssicher

In Ihrem Auftrag erstellen wir für Sie rechtssichere Nebenkostenabrechnungen und steuern in Zusammenarbeit mit Ihnen als Vermieter die Anpassung von Vorauszahlungen.

Auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen erhalten Sie eine rechtssichere Abrechnung. Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtssprechung und der Grundlagen des §556 BGB, §566 Abs. 2 Nr.2 BGB, der BetrKV und der HeitzkostenV.

Sie sparen Zeit und wir sorgen für eine zufriedene Mietergemeinschaft, was die Länge der Mietverhältnisse erfahrungsgemäß positiv beeinflussen kann. 

Gläserner Meetingraum

Zuverlässig und schnell

Nach geltendem Mietrecht gem. §566 Abs. 2 Nr. 2 BGB haben Sie als Vermieter 12 Monate Zeit, eine Abrechnung an Ihre Mieter zu übergeben und abzuwickeln.

Der Abrechnungsservice von EXTRA Immobilien wickelt sämtliche in Verbindung stehende Vorgänge im ersten Quartal des folgenden Geschäftsjahres ab.

Tranzparenz

Wir legen für Sie eine digitalisierte Objektakte an und ermöglichen den Zugang zu Ihren Unterlagen.

 

Wir pflegen einen persönlichen und intensiven Kontakt.

Wenn EXTRA Immobilien verwaltet, 
passt Ihr Objekt in die Hosentasche.
Online-Kauf

Welche Unterlagen werden für Nebenkosten-Service benötigt

Nebenkosten = Betriebskosten + Heizkosten

                                     (kalte Betriebskosten)  +  (warme Betriebskosten)

1.

 
Unterlagen der Betriebskostenabrechnung:

Für die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung, benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. Die Mietverträge aller mit der Abrechnung adressierten Mieter

  2. Die letzte Betriebskostenabrechnung oder bei einem neu erworbenen Objekt, die letzte Abrechnung des Voreigentümers

  3. Angaben zu Personenzahlen und Quadratmetern  der jeweiligen Wohneinheiten als Grundlage zur Anwendung von Verteilungsschlüsseln

  4. Änderungen der Personenzahlen (Zuzug von Lebensgefährten, Geburt eines Kindes, Tod eines Mieters, etc.)

  5. Genaue Ein- und Auszugsdaten, Leerstandszeiten

  6. Die monatlichen Vorauszahlungen der einzelnen Mieterparteien

  7. Sollten im Haus Gewerbeflächen bzw. Einheiten vermietet werden, benötigen wir zur Erstellung der Betriebskosten den Einheitswertbescheid des Finanzamtes mit der Anlage 3 (Jahresrohmieten). 

 

Als begründende Unterlagen sind des Weiteren folgende Belege und Rechnungen für die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung erforderlich:

  1. Grundsteuerbescheid

  2. Aufwendungen für Straßenreinigung

  3. Müllabfuhr

  4. Stadtwerke

  5. Versicherungen wie beispielsweise Gebäude-, Haftpflicht- und ggf. Glasversicherung

  6. Schornsteinfeger so fern vorhanden:

  7. Treppenhausreinigung

  8. Hausmeister/ Hausmeisterservice

  9. Belege für Reparaturservice

  10. Gartenpflege

  11. Belege über Leistungen der Schädlingsbekämpfung, falls angefallen

  12. Kabelfernsehen


2.

Unterlagen der Heizkostenabrechnung
 

Soll auch die Heizkostenmeldung bzw. die Heizkostenabrechnung erstellt werden, benötigen wir außerdem folgende Rechnungen bzw. Angaben:

  1. Heizenergielieferung (Fernwärme, Gas, Öl, etc.)

  2. Heiznebenkosten, wie z.B. Heizungswartung

  3. Bei Ölheizungen den Heizölbestand am Anfang und Ende der Abrechnungsperiode

  4. Angaben zu Heizenergieverbräuchen der einzelnen Mieter (Zählerstände)

3.

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