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Grundsteuerreform 2022
Die Feststellungserklärung jetzt von Immobilienexperten fristgerecht erledigen lassen.

Festpreisgarantie

Ein Service nur für Wohnungseigentümer und Mehrfamilienhausbesitzer

187,75€
inkl. USt.

In 4 Monaten sollen im Onlineverfahren 36. Mio Liegenschaften in Deutschland neu bewertet werden und zu aller Ernüchterung soll dies der Staatsbürger die Zuarbeiten dazu selbst leisten.

Wir betreuen in Deutschland weit über 100 Objekte und sind daher spezialisiert auf sämtliche Immobilienbelange in den Bereichen der Gewerbe- , Miet- und Wohnungsverwaltung.

Aus diesem Grund haben wir ein Verfahren entwickelt, um zu einem Spitzenpreis und speziell für Wohnungseigentümer und Besitzer von Mehrfamilienhäusern die Feststellungserklärungen zu erledigen.
Stapel von Dossiers

Der Gesetzgeber verlangt viel im Jahr 2022

So Funktionierts

1. 

Feststellungs-erklärung
bestellen

2. 

Fragebogen ausfüllen und einschicken

3. 

Wir erstellen für Sie alle Erklärungen

4. 

Sie erhalten einen Entwurf zur finalen Freigabe

5. 

Einreichung der Erklärung  durch uns

Sie haben haben bereits einen Steuerberater? Noch besser!

Es müssen 36 Mio. Liegenschaften neu bewertet werden. 

Viele Kanzleien sind mit der Flut an Anfragen schlicht überfordert und haben bereits einen Annahme-Stopp verhängt.

Wir arbeiten bereits mit Kanzleien zusammen die hierbei noch Unterstützung benötigen.


 

Das Wichtigste kurz zusammengafesst

Die Finanzverwaltung hat in diesem Jahr die Neubewertung von ca. 36 Mio. Grundstücken in Deutschland auf den steuerlichen Termin-Plan gesetzt.

Die Reform der Grundsteuer wird zwar erst 2025 greifen, dennoch werden bereits 2022 alle Grundstückseigentümer aufgefordert, für jedes Grundstück erstmals eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 einzureichen. Danach ist eine Neufeststellung der Werte alle sieben Jahre vorgesehen. Da es sich um ein Massenverfahren handelt, ist die Erklärung zwingend elektronisch abzugeben.
Frist für die Abgabe der ersten Erklärung wird der 31.10.2022 sein.

Anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt bis 2025 den Grundsteuerwert (Grundsteuerwertbescheid) und den Grundsteuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid).


Der Gesetzgeber hat Immobiliengesellschaften nach § 4 Nr. 4 StBerG zur Übernahme der Erklärungserstellung bevollmächtigt. Hierbei bilden wir als  Immobilienspezialisten den richtigen Partner für Ihren Bedarf.

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