Das Wichtigste kurz zusammengafesst
Die Finanzverwaltung hat in diesem Jahr die Neubewertung von ca. 36 Mio. Grundstücken in Deutschland auf den steuerlichen Termin-Plan gesetzt.
Die Reform der Grundsteuer wird zwar erst 2025 greifen, dennoch werden bereits 2022 alle Grundstückseigentümer aufgefordert, für jedes Grundstück erstmals eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 einzureichen. Danach ist eine Neufeststellung der Werte alle sieben Jahre vorgesehen. Da es sich um ein Massenverfahren handelt, ist die Erklärung zwingend elektronisch abzugeben.
Frist für die Abgabe der ersten Erklärung wird der 31.10.2022 sein.
Anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt bis 2025 den Grundsteuerwert (Grundsteuerwertbescheid) und den Grundsteuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid).
Der Gesetzgeber hat Immobiliengesellschaften nach § 4 Nr. 4 StBerG zur Übernahme der Erklärungserstellung bevollmächtigt. Hierbei bilden wir als Immobilienspezialisten den richtigen Partner für Ihren Bedarf.