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Die Finanzverwaltung hat in diesem Jahr die Neubewertung von ca. 36 Mio. Grundstücken in Deutschland auf den steuerlichen Termin-Plan gesetzt. Die Reform der Grundsteuer wird zwar erst 2025 greifen, dennoch werden bereits 2022 alle Grundstückseigentümer aufgefordert, für jedes Grundstück erstmals eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 einzureichen. Danach ist eine Neufeststellung der Werte alle sieben Jahre vorgesehen. Da es sich um ein Massenverfahren handelt, ist die Erklärung zwingend elektronisch abzugeben.

 

Frist für die Abgabe der ersten Erklärung wird der 31.10.2022 sein. Anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet das Finanzamt bis 2025 den Grundsteuerwert (Grundsteuerwertbescheid) und den Grundsteuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid).


Wir sehen uns als Ihr Ansprechpartner für sämtliche Ihr Objekt betreffende Belange. Diesen Leistungsanspruch möchten wir auch in diesem, von neuartigen Aufgaben geprägten Wirtschaftsjahr vollumfänglich erfüllen. Der Gesetzgeber hat uns nach § 4 Nr. 4 StBerG zur Übernahme der Erklärungserstellung bevollmächtigt. Nachdem uns tel. an vielen Stellen hier ein Bedarf gemeldet wurde, haben wir beschlossen den Service für Eigentümer anzubieten


Dieses Angebot ist beschränkt bis zum 15.09.2022.

Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform 2022

187,75 €Preis
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