top of page

 

Energieausweis: erforderlich bei Vermietungen:

 

Grundsätzlich können Immobilieneigentümer, dessen Immobilie über mindestens 5 Wohneinheiten verfügt oder nach dem Jahr 1977 erbaut worden ist, den Verbrauchsausweis beantragen. 

Potenzielle Mietr könne die einsicht verlangen.

 

Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis

 

  • Kein Neubau + über 5 Wohneinheiten
  • Kein Neubau + unter 5 Wohneinheiten + Baujahr nach 1977
  • Kein Neubau + unter 5 Wohneinheiten + Baujahr vor 1977 + Nachweis der Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1977

 

Bei allen Varianten, bei dem Sie nur den Verbrauchsausweis benötigen, können Sie alternativ auch den Bedarfsausweis wählen.

Energieausweis

€49.95Price
    bottom of page