Energieausweis: erforderlich bei Vermietungen:
Grundsätzlich können Immobilieneigentümer, dessen Immobilie über mindestens 5 Wohneinheiten verfügt oder nach dem Jahr 1977 erbaut worden ist, den Verbrauchsausweis beantragen.
Potenzielle Mietr könne die einsicht verlangen.
Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis
- Kein Neubau + über 5 Wohneinheiten
- Kein Neubau + unter 5 Wohneinheiten + Baujahr nach 1977
- Kein Neubau + unter 5 Wohneinheiten + Baujahr vor 1977 + Nachweis der Einhaltung der Wärmeschutzverordnung von 1977
Bei allen Varianten, bei dem Sie nur den Verbrauchsausweis benötigen, können Sie alternativ auch den Bedarfsausweis wählen.
Energieausweis
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